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Kosten & Förderung1. März 20267 Min. Lesezeit

Förderung Heizungstausch 2026: Bis zu 70% Zuschuss sichern

Die aktuellen Förderprogramme der KfW und BAFA im Überblick. So beantragen Sie die maximale Förderung für Ihre neue Wärmepumpe.

Förderung Heizungstausch 2026: Bis zu 70% Zuschuss sichern

Förderung für den Heizungstausch 2026


Der Staat unterstützt den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme mit attraktiven Zuschüssen. Wir erklären Ihnen, welche Förderungen es gibt und wie Sie die maximale Unterstützung erhalten.


Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)


Seit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 ist die BEG das zentrale Förderprogramm für den Heizungstausch. Die Förderung läuft über die KfW-Bank.


Fördersätze im Überblick


Grundförderung: 30%

Jeder Hauseigentümer, der seine Heizung auf eine Wärmepumpe umrüstet, erhält 30% der förderfähigen Kosten als Zuschuss.


Klimageschwindigkeitsbonus: +20%

Wer eine funktionierende Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung austauscht, erhält zusätzlich 20%.


Einkommensbonus: +30%

Für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 40.000 € gibt es weitere 30% Bonus.


Effizienzbonus: +5%

Wer eine Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel (z.B. Propan R290) wählt oder Erd-/Grundwasserwärme nutzt, bekommt 5% extra.


Rechenbeispiel


FörderungProzentsatz

|-----------|-----------|

Grundförderung30%Klimabonus (Öl-Austausch)+20%Einkommensbonus+30%Gesamt70% (gedeckelt)

Bei förderfähigen Kosten von 30.000 € ergibt das einen Zuschuss von 21.000 €. Sie zahlen nur noch 9.000 €!


Maximale förderfähige Kosten


  • Einfamilienhaus: bis 30.000 €
  • Erste Wohneinheit im Mehrfamilienhaus: bis 30.000 €
  • Jede weitere Wohneinheit: bis 15.000 €

  • So beantragen Sie die Förderung


    1. Beratung und Angebot einholen — Wir erstellen Ihnen ein förderfähiges Angebot

    2. Antrag bei der KfW stellen — Online über das KfW-Zuschussportal

    3. Zuwendungsbescheid abwarten — In der Regel 2-4 Wochen

    4. Installation beauftragen — Erst nach Erhalt des Bescheids

    5. Nachweis einreichen — Rechnung und Fachunternehmererklärung


    Unser Förder-Service


    Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt:

  • Prüfung Ihrer Förderfähigkeit
  • Erstellung förderfähiger Angebote
  • Hilfe beim Antrag
  • Alle nötigen Nachweise

  • Wichtig zu wissen


  • Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme beantragt werden
  • Der Zuschuss ist nicht zurückzuzahlen (kein Kredit!)
  • Kombinierbar mit anderen Maßnahmen (z.B. Dämmung)

  • Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Förderberatung!

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